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26. März 2026
Daten für Weiterentwicklung der Bildung nutzen, aber mit klaren Regeln
Die stärkere Nutzung von Daten im Bildungssystem wird derzeit intensiv diskutiert. Ein neues Gutachten liefert dafür nun eine sachliche Grundlage.
„Die datengestützte Entwicklung eröffnet eine Reihe von Potenzialen für unser Bildungssystem“, sagte Simone Fleischmann, stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb und des Verbandes Bildung und Erziehung, am 26. März 2026. Zuvor hatte die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz ein Gutachten veröffentlicht, in dem sie zur datengestützten Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung Stellung bezieht.
„Daten können helfen, Lernprozesse gezielter zu begleiten, passgenaue Förderung zu ermöglichen und Entwicklungen an Schulen besser sichtbar zu machen“, kommentierte Fleischmann. „Entscheidend ist aber, dass wir die Datenerhebung pädagogisch sinnvoll einsetzen, vor allem aber darf sie schulische Prozesse nicht zusätzlich belasten und nicht zum Kontrollinstrument werden“ – weiterhin sei klar, dass die pädagogische Verantwortung bei den Lehrkräften verbleiben müsse. „Datengestützte Verfahren können unterstützen und die Qualität von Unterricht und Förderung stärken. Sie dürfen aber professionelle Entscheidungen nicht ersetzen.“
Erst Zieldefinition, dann Umsetzung
„Die Schulen arbeiten schon heute unter hoher Belastung“, ergänzte Susanne Lin-Klitzing, Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes und Vorsitzende der dbb Fachkommission Schule, Bildung und Wissenschaft. „Neue Verfahren werden nur tragfähig sein, wenn die Verantwortlichen klar definieren, welchen Zielen sie dienen sollen. Erst dann lässt sich bewerten, was pädagogisch sinnvoll, im Schulalltag praktikabel und für die Beschäftigten überhaupt leistbar ist. Die Politik muss die Praxis und damit die Lehrkräfte eng in die weitere Ausgestaltung einbeziehen.“
Für die Bildungsgewerkschaften im dbb steht fest: Wer datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung stärken will, muss nicht nur Zuständigkeiten klären, sondern auch festlegen, welche Aufgaben an anderer Stelle wegfallen. Neue Anforderungen dürfen nicht einfach zusätzlich auf Lehrkräfte und Schulleitungen verlagert werden. Schulen brauchen dafür verlässliche Zeitbudgets, praxistaugliche Instrumente, technische Unterstützung und spezialisierte Kräfte für Datenerhebung und Datenaufbereitung. Außerdem gilt es, datengestützte Verfahren fest in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern.
Das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz finden Sie hier.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb.de
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